Alleinarbeit
Manche Jobs sind ihrem Wesen nach einsam: der nächtliche Kontrollgang eines Wachmanns, der Maschinenführer in der Spätschicht, der Lagerist in einer weitläufigen Industriehalle. Was passiert, wenn diesen Personen in einer solchen Situation etwas zustößt? Vorsorge dafür zu treffen ist Aufgabe des Unternehmers – und gesetzliche Pflicht.
Alleinarbeit liegt vor, „wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt" (DGUV-R 100-001, Abschn. 2.7.2).
Ein Alleinarbeitsplatz – auch Einzelarbeitsplatz (EAP) genannt – ist räumlich von anderen Arbeitsplätzen getrennt, stationär oder mobil. Von Alleinarbeit spricht man auch dann, wenn einer allein arbeitenden Person im Notfall nicht unverzüglich Hilfe geleistet werden kann.
Alleinarbeiter mit erhöhtem Gefahrenrisiko gibt es in jeder Branche – Industrie, Gewerbe und Handwerk eingeschlossen. In Zeiten personeller Sparmaßnahmen und fortschreitender Automatisierung werden Alleinarbeitsplätze künftig weiter zunehmen.
Typische Beispiele für gefährdete Einzelarbeitsplätze:
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Gefährdungen Ihrer Beschäftigten zu beurteilen und daraus die erforderlichen Schutzmaßnahmen abzuleiten. Die konkreten Anforderungen für gefährliche Alleinarbeit sind in der DGUV Regel 112-139 festgelegt. Die Berufsgenossenschaften fordern fachmännische Schutzmaßnahmen, damit im Notfall unverzüglich Hilfe geholt werden kann.
Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) sind ein bewährtes technisches Mittel, um der Fürsorgepflicht gegenüber Alleinarbeitern nachzukommen. Sie erkennen Notfälle automatisch und lösen Alarm aus – auch wenn die betroffene Person nicht mehr selbst handeln kann.
Jeder gefährdete (Einzel-)Arbeitsplatz sollte gemäß den Berufsgenossenschaften (s. DGUV Regel 112-139 ) mit einem Notsignal-Gerät ausgestattet sein, mit der Mitarbeiter Kontakt zu einer ständig besetzten Stelle aufnehmen können. Dies kann beispielsweise die Pforte oder die Zentrale bzw. eine zertifizierte Notrufleitstelle sein. Bei Tätigkeiten, die einer geringen Gefährdungsstufe zugeordnet werden, ist eine Sprachverbindung in der Regel ausreichend. Da der Mitarbeiter das Notsignal-Gerät stets mit sich führt, lässt sich der Notruf, auch "willensabhängiger oder willentlicher" Alarm genannt, per Knopfdruck (SOS-Taste) auslösen.
Funktionsschema am Beispiel des Life Tel 2-M

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